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Hochzeit im Bad Horn


Hochzeit feiert man im Bad Horn - seit über 180 Jahren

Die einmalige Lage mit dem weiten Blick über den Bodensee, stilvolle Räumlichkeiten und eine erlesene Gastronomie mit Verwöhnservice: Das Hotel Bad Horn bietet den perfekten Rahmen, um Ihr Hochzeitsfest zu einem Erlebnis zu machen, das für Sie und Ihre Gäste unvergesslich bleibt.

Gerne gestalten wir Ihr Hochzeitsfest nach Ihren Wünschen und Vorstellungen. Unser Eventteam steht Ihnen für sämtliche Fragen gerne zur Seite. Wir freuen uns, wenn wir Ihnen unser Haus und seine vielfältigen Möglichkeiten vorstellen dürfen. Übrigens, bei Hoch­zeitsgesellschaften ab 40 Personen ist das Zimmer des Brautpaares inklusive. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Rund um Ihren Anlass

Raumkapazität

Die Grösse der Gesellschaft beeinflusst die Wahl des Saales.

  • Grosser Bankettsaal Bodensee für mindestens 75 Personen.
  • Saal Thurgau: Saalteil mit Seesicht für 60 bis 70 Personen
  • Saal St. Gallen: Saalteil mit Seesicht für 30 bis 60 Personen

Die Miete des ganzen Saales (280 m2) bedingt einen Mindestumsatz von CHF 10‘000. Die Differenz zum konsumierten Umsatz wird als Saalmiete verrechnet.

Menubesprechung

Die definitive Bestellung und die Absprache der genauen Details sollten persönlich und mindestens 4 bis 8 Wochen vor dem Anlass stattfinden. Wir bitten Sie höflich, für Menubesprechungen vorher einen Termin zu vereinbaren: Telefon: +41 (0)71 844 51 51

Menukarten

Menukarten werden von uns gratis in die bestehenden Bad Horn Menukarten gedruckt. Bei speziellen Gestaltungswünschen oder einem Farbdruck verrechnen wir pro Menukarte je nach Aufwand ab CHF 2.00.

AGB

Vertrag

Der Bankettvertrag ist mit unterschriebener Reservierungsbestätigung rechtsgültig. 
Grundlage sind die AGB für Bankette und Events.

Vorauszahlung

Wir stellen Ihnen nach der Menuabsprache den Menupreis x Personenzahl in Rechnung. Ist diese Rechnung nicht bis spätestens 14 Tage vor dem Anlass auf unseren Konten gutgeschrieben, stornieren wir den Anlass. Der kalkulierte Betrag bleibt trotzdem als Ausfallentschädigung zu Ihren Lasten bestehen.

Anzahl Personen

Bitte melden Sie uns bis 14 Tage vor dem Anlass die definitive Teilnehmerzahl. Abweichungen von mehr als 5% der bis 48 Stunden vor dem Anlassbeginn bestätigten Teilnehmerzahl werden zu 100% in Rechnung gestellt (Hotelzimmer, bestellte Menu sowie Pauschalen).

Stornierung für die Bankette

bis 90 Tage vor dem Anlass kostenfrei
89 bis 30 Tage vor dem Anlass 50% der Arrangementkosten
29 bis 14 Tage vor dem Anlass 80% der Arrangementkosten
unter 14 Tage 100% der Arrangementkosten

Als Arrangement versteht sich der Menupreis multipliziert mit der Personenanzahl, die in der definitiven Reservierungsbestätigung angegeben ist. Wurde kein Menu festgelegt, wird dieses mit CHF 70.– pro Gast verrechnet.

Abweichungen von mehr als 5% der bis 48 Stunden vor dem Anlassbeginn bestätigten Teilnehmerzahl werden zu 100% in Rechnung gestellt (Hotelzimmer, bestellte Menu sowie Pauschalen).

Preisangaben

Sämtliche Preise sind in Schweizer Franken angegeben und verstehen sich inklusive Service und Mehrwertsteuer. Die Tourismusabgabe ist nicht inbegriffen und beträgt CHF 2.50 pro Person.

Das Hotel Bad Horn behält sich vor, eine Anzahlung zu verlangen.

Allfällige Preisanpassungen und -änderungen bleiben vorbehalten.

Wichtige Zusatzinformationen

Sperrzeiten

Die offizielle Polizeistunde wird freitags und samstags kostenlos auf 02:00 Uhr festgelegt, an den übrigen Tagen auf 00:00 Uhr. Die Saalräumlichkeiten müssen bis spätestens 02:30 Uhr, unter der Woche bis 00:30 Uhr geräumt sein, da wir aus Rücksicht auf unsere Hotelgäste und unsere Nachbarn keine weiteren Verlängerungen erlauben dürfen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, Ihr Fest im «Faro»-Bar Club bis um 04:00 Uhr feucht-fröhlich ausklingen zu lassen.

Sperrzeiten im Aussenbereich

Gemäss der Gemeindeverordnung gilt in Horn die Nachtruhe ab 22:00 Uhr. Ab 23:00 Uhr sind alle Aussenbereiche aus Rücksicht auf die anderen Hotelgäste und Nachbarn geschlossen.

Feuerwerk

Ein Feuerwerk darf nur bis 22:00 Uhr abgebrannt werden. Nach dieser Zeit gilt es als Nachtruhestörung und hat Bussen ab CHF 200.– durch die Gemeinde zur Folge. Übrigens: Der gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsabstand von 500 Metern zu Gebäuden und Menschen ist beim Bad Horn nicht einhaltbar, somit ist Feuerwerk auf unserem Grundstück leider nicht erlaubt. Evtl. besteht die Möglichkeit, ein Floss zu mieten und das Feuerwerk vom See aus abzubrennen.

Wunderkerzen

Aus Sicherheitsgründen ist das Verwenden von Wunderkerzen und Ähnlichem in allen Räumlichkeiten strengstens verboten. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Wachskerzen dürfen nur mit Manschetten verwendet werden. Bei Brand- und Sachschäden wird jede Haftung abgelehnt. Allfällige Schäden an Mobiliar und Einrichtung, insbesondere an den Fussböden, werden der Gesellschaft belastet.

 

Besonderheiten im Bad Horn für einen besonderen Tag