badhorn.ch

Bankette & Events


Der ideale Ort für Ihren Anlass

Bei uns ist Ihr Anlass in guten Händen! Dank unserer langjährigen Erfahrung und fachlichen Kompetenz geniessen Sie Ihren besonderen Tag völlig unbeschwert. Stilvolle Räumlichkeiten für 15 bis 180 Personen, die besondere Lage am See sowie exquisite Speisen aus unserer ausgezeichneten Küche verleihen Ihrem Anlass den perfekten Rahmen.

Unser Eventteam steht Ihnen für sämtliche Fragen gerne zur Seite. Wir freuen uns, wenn wir Ihnen unser Haus und seine vielfältigen Bankettmöglichkeiten vorstellen dürfen.

Rund um Ihren Anlass

Raumkapazität Bankettsaal

Die Grösse der Gesellschaft beeinflusst die Wahl des Saales.

  • Grosser Bankettsaal Bodensee: für mindestens 75 Personen.
  • Saal Thurgau: Saalteil mit Seesicht für 60 bis 70 Personen
  • Saal St. Gallen: Saalteil mit Seesicht für 30 bis 60 Personen

Die Miete des ganzen Saales (280 m2) bedingt einen Mindestumsatz von CHF 10‘000. Die Differenz zum konsumierten Umsatz wird als Saalmiete verrechnet.

Al Porto Cabin

Die warmen Grüntöne dieses Raumes wirken im «Al Porto Cabin» entspannend auf Ihre Sinne. Dieser Raum gehört zum Restaurant «Al Porto» und wird auch oft für kleinere Gesellschaften und Familienfeiern genutzt.

Sea-Lounge-Bar

Für einen prickelnden Apéro, ein lockeres Flying Dinner oder einen Schlummertrunk prädestiniert ist die Event-Bar «Sea-Lounge» mit dem privaten Balkon direkt am Wasser. Im Winter lodert ein heimeliges Feuer im Kamin.

Menubesprechung

Die definitive Bestellung und die Absprache der genauen Details sollten persönlich und mindestens 4 bis 8 Wochen vor dem Anlass stattfinden. Wir bitten Sie höflich, für Menubesprechungen vorher einen Termin zu vereinbaren: Telefon: +41 (0)71 844 51 51

Menukarten

Menukarten werden von uns gratis in die bestehenden Bad Horn Menukarten gedruckt. Bei speziellen Gestaltungswünschen oder einem Farbdruck verrechnen wir pro Menukarte je nach Aufwand ab CHF 2.00.

AGB

Vertrag

Der Bankettvertrag ist mit unterschriebener Reservierungsbestätigung rechtsgültig. 
Grundlage sind die AGB für Bankette und Events.

Vorauszahlung

Wir stellen Ihnen nach der Menuabsprache den Menupreis x Personenzahl in Rechnung. Ist diese Rechnung nicht bis spätestens 14 Tage vor dem Anlass auf unseren Konten gutgeschrieben, stornieren wir den Anlass. Der kalkulierte Betrag bleibt trotzdem als Ausfallentschädigung zu Ihren Lasten bestehen.

Anzahl Personen

Bitte melden Sie uns bis 14 Tage vor dem Anlass die definitive Teilnehmerzahl. Abweichungen von mehr als 5% der bis 48 Stunden vor dem Anlassbeginn bestätigten Teilnehmerzahl werden zu 100% in Rechnung gestellt (Hotelzimmer, bestellte Menu sowie Pauschalen).

Stornierung für die Bankette

bis 90 Tage vor dem Anlass kostenfrei
89 bis 30 Tage vor dem Anlass 50% der Arrangementkosten
29 bis 14 Tage vor dem Anlass 80% der Arrangementkosten
unter 14 Tage 100% der Arrangementkosten

Als Arrangement versteht sich der Menupreis multipliziert mit der Personenanzahl, die in der definitiven Reservierungsbestätigung angegeben ist. Wurde kein Menu festgelegt, wird dieses mit CHF 70.– pro Gast verrechnet.

Abweichungen von mehr als 5% der bis 48 Stunden vor dem Anlassbeginn bestätigten Teilnehmerzahl werden zu 100% in Rechnung gestellt (Hotelzimmer, bestellte Menu sowie Pauschalen).

Preisangaben

Sämtliche Preise sind in Schweizer Franken angegeben und verstehen sich inklusive Service und Mehrwertsteuer. Die Tourismusabgabe ist nicht inbegriffen und beträgt CHF 2.50 pro Person.

Das Hotel Bad Horn behält sich vor, eine Anzahlung zu verlangen.

Allfällige Preisanpassungen und -änderungen bleiben vorbehalten.

 

Wichtige Zusatzinformationen

Sperrzeiten

Die offizielle Polizeistunde wird freitags und samstags kostenlos auf 2 Uhr festgelegt, an den übrigen Tagen auf 0 Uhr. Die Saalräumlichkeiten müssen bis spätestens 2.30 Uhr, unter der Woche bis 0.30 Uhr geräumt sein, da wir aus Rücksicht auf unsere Hotelgäste und unsere Nachbarn keine weiteren Verlängerungen erlauben dürfen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, Ihr Fest im «Faro»-Bar Club bis um 4 Uhr ausklingen zu lassen.

Sperrzeiten im Aussenbereich

Gemäss der Gemeindeverordnung gilt in Horn die Nachtruhe ab 22 Uhr. Ab 23 Uhr sind alle Aussenbereiche aus Rücksicht auf die anderen Hotelgäste und Nachbarn geschlossen.

Feuerwerk

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des schweizerischen Sprengstoffgesetzes. Für genaue Informationen und Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, sich direkt mit der Geschäftsleitung in Verbindung zu setzen. Feuerwerke dürfen nur bis 22 Uhr abgebrannt werden, danach gilt Nachtruhezeit.

Wunderkerzen

Aus Sicherheitsgründen ist das Verwenden von Wunderkerzen und Ähnlichem in allen Räumlichkeiten strengstens verboten. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Wachskerzen dürfen nur mit Manschetten verwendet werden. Bei Brand- und Sachschäden wird jede Haftung abgelehnt. Allfällige Schäden an Mobiliar und Einrichtung, insbesondere an den Fussböden, werden der Gesellschaft belastet.