Geschäfts- und Annullierungsbedingungen
- Für Spezialanlässe (Bankette etc.) ist die schriftliche Bestätigung mit Preisangaben verbindlich. Der Bankettvertrag ist mit unterschriebener Reservierungsbestätigung rechtsgültig.
- Die Grösse der Gesellschaft beeinflusst die Wahl des Saales:
- grosser Bankettsaal: mindestens 80 Personen (es werden auf jeden Fall 80 Personen verrechnet)
- Säle 1 und 3: 60 bis 70 Personen
- Säle 2 und 4: 30 bis 60 Personen
- Für Bankette muss die genaue Personenzahl bis 24 Stunden vor dem Anlass bekannt gegeben werden; diese Anzahl wird dann auch verrechnet.
- Vorauszahlung: Wir stellen Ihnen nach der Menuabsprache den Menupreis x Personenzahl in Rechnung. Ist diese Rechnung nicht bis spätestens 7 Tage vor dem Anlass auf unseren Konten gutgeschrieben, stornieren wir den Anlass. Der kalkulierte Betrag bleibt trotzdem als Ausfallentschädigung zu Ihren Lasten bestehen.
- Bei Stornierungen bis 8 Wochen vor dem Anlass belasten wir Ihnen den Menupreis x Personenanzahl, jedoch mindestens CHF 50.- pro Person.
- Die definitive Bestellung und die Absprache der genauen Details sollten persönlich und mindestens 8 Wochen vor dem Anlass stattfinden. Wir bitten Sie höflich, sich für Menubesprechungen vorher kurz anzumelden: Telefon: 0041 (0)71 841 55 11
- Sperrzeiten: Die offizielle Polizeistunde wird freitags und samstags kostenlos auf 02 Uhr festgelegt, an den übrigen Tagen auf 00 Uhr. Die Saalräumlichkeiten müssen bis spätestens 02:30 Uhr, unter der Woche bis 00:30 Uhr geräumt sein, da wir aus Rücksicht auf unsere Hotelgäste und unsere Nachbarn keine weiteren Verlängerungen erlauben dürfen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, Ihr Fest im „Faro“-Bar Club bis um 04 Uhr feucht-fröhlich ausklingen zu lassen.
- Sperrzeiten im Aussenbereich: Hier gilt die Nachtruhe ab 22 Uhr. Ab 23 Uhr sind alle Aussenbereiche geschlossen. Hierzu sind wir auf Grund der Verordnung der Gemeinde Horn und aus Rücksicht auf unsere Hotelgäste und Nachbarn verpflichtet.
- Feuerwerk darf nur bis 22 Uhr abgebrannt werden. Nach dieser Zeit gilt es als Nachtruhestörung und hat Bussen ab CHF 200.– durch die Gemeinde zur Folge. Übrigens: Der gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsabstand von 500 Metern zu Gebäuden und Menschen ist beim Bad Horn nicht einhaltbar, somit ist Feuerwerk auf unserem Grundstück leider nicht erlaubt. Evtl. besteht die Möglichkeit, ein Floss zu mieten und das Feuerwerk vom See aus abzubrennen.
- Aus Sicherheitsgründen ist das Verwenden von Wunderkerzen und Ähnlichem in allen Räumlichkeiten strengstens verboten. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Wachskerzen dürfen nur mit Manschetten verwendet werden. Bei Brand- und Sachschäden wird jede Haftung abgelehnt. Allfällige Schäden an Mobiliar und Einrichtung, insbesondere an den Fussböden, werden der Gesellschaft belastet.
Preispolitik
- Alle in der Bankett-Dokumentation aufgeführten Preise sind unverbindlich; allfällige Preisanpassungen und -änderungen bleiben vorbehalten.
- Bei den Menus gelten die angegebenen Preise für einen Hauptgangservice Fleisch/Fisch und einen Nachservice mit der gleichen Beilage oder dem gleichen Gemüse. Jeder zusätzliche Service dieser Beilagen wird mit CHF 2.- verrechnet. Für den Nachservice von Fleisch oder Fisch (zweiter Teller) werden 25% des angegebenen Menupreises belastet.
- Die Staffelrabatte treten nur bei Menupreisen von mehr als CHF 50.- pro Person in Kraft.
Fr. 2.-








